| Der Weg zum Flugschein |
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Vom Fußgänger zum Piloten ist es ein schöner Weg, der außer etwas Enthusiasmus mindestens zwei Wochen Zeit braucht. Die Ausbildung ist für Gleitschirm- und Drachenpiloten gleich und unterscheidet sich nur im verwendeten Fluggerät. Übersicht über die Kapitel dieses Artikels: Die Voraussetzungen zum Fliegen --> Die A-Lizenz --> Die B-Lizenz
Am Anfang steht der Wunsch an den Wolken zu kratzen. Gibt man dem nach, kommt die Suche nach einer Flugschule, die den angehenden Piloten an seinem gewählten Fluggerät ausbilden kann, was nicht besonders schwierig ist, es gibt viele davon. Unser Verein arbeitet z.B. seit langer Zeit gern und erfolgreich mit der Harzer Gleitschirmschule von Knut Jäger zusammen, weiter im Süden gibt es aber noch viele, viele weitere Schulen. Und wenn man sich eine Schule ausgesucht hat, geht's auch schon los!
Die Voraussetzungen zum Fliegen Es gibt nur zwei wirkliche Voraussetzungen, um die Pilotenlizenz zu erwerben: 1.) Der Flugschüler muss geistig und körperlich in der Lage sein, sein Fluggerät zu führen. Das bedeutet nicht, dass übermäßiges körperliches Training notwendig wäre, bedingt aber die Fähigkeit, sich körperlich zu betätigen und möglichst alle Extremitäten zu besitzen. Natürlich gibt es auch Lösungen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, aber sprecht das bitte unbedingt vorher mit der Flugschule ab. Das gilt auch, wenn ihr eine entsprechende Prothese tragt, die vielleicht auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen ist. 2.) Der Flugschüler muss mindestens 14 Jahre alt sein. Mit dem erforderlichen elterlichen Einverständis kann er so frisch ans Werk schreiten.
Die im Folgenden genannte Ausbildung ist sowohl am Hang machbar, d.h. vom Berg, als auch von der Winde im Flachland. Die Winde ersetzt dabei den Berg. Einzige Einschränkung: Wer an der Winde lernt, darf erst nach einer Zusatzprüfung am Berg fliegen und umgekehrt.
Der Weg zur A-Lizenz, der Lizenz zum Alleinflug also, gliedert sich in zwei Lehrgänge: Dem Grundkurs und der Höhenflugschulung. Es gibt auch einige Flugschulen, die es dritteln, die Inhalte bleiben jedoch die selben. Am Anfang steht der Grundkurs, der je nach Flugschule ca 8 Tage dauert und ggf. in mehreren Kursen zu absolvieren ist. In dieser Zeit erlernt man die Grundlagen des Startens und des Landens, macht die ersten Hopser auf dem Übungshang und mit etwas Glück auch schon die ersten weiteren Flüge. Die gleichzeitige Theorieausbildung lehrt den Flugschüler die Physik hinter dem Fliegen, Luftrecht und Wetterkunde. Der Grundkurs wird, wieder je nach Flugschule, abgeschlossen mit dem Höhenflugausweis, der den Flugschüler berechtigt, unter Aufsicht eines Fluglehrers in einem ihm bekannten Gelände zu fliegen, also im Allgemeinen auf dem Fluggelände der Flugschule. Andere Flugschulen benennen den Ausweis anders, inhaltlich bleibt er jedoch die Erlaubnis, unter Aufsicht der jeweiligen Flugschule zu fliegen. Weiterhin kann man, wenn man möchte, die Theorieprüfung vor dem Deutschen Hängegleiterverband (DHV) ablegen. Achtung: In den meisten Flugschulen sind die Prüfungsgebühren für diese Prüfung nicht im Preis des Grundkurses enthalten! Die Theorieprüfung ist für den Höhenflugausweis nicht notwendig, den braucht man aber für die nächste Stufe: Die A-Lizenz. Eine weitere Woche Flugschule, im Allgemeinen in den Alpen, führt den Piloten zur A-Lizenz. Während dieser Woche werden Flugmanöver geübt, die man für sein Fliegerleben braucht. Im Fokus steht die allgemeine Schirmkontrolle, ein sauberer Start und eine gute, punktgenaue Landung. Dieser zweite Kurs wird von einigen Flugschulen ebenfalls gesplittet, also im Zweifel einfach mal nachfragen.
Ein Tipp: Wenn das Wetter mal nicht so gut ist, kann es schwierig werden, die insgesamt 40 erforderlichen Flüge zu sammeln. Es bietet sich also an, zwischen dem Höhenflugausweis und der Schulung zur A-Lizenz ein, zwei Wochenenden Flüge auf dem Gelände der Flugsschule zu sammeln. Dann gerät man nicht in Hektik und kann ganz locker seinen Schein erfliegen, auch wenn's mal einen Tag regnet.
Die Windenstarteinweisung und die Hangstarteinweisung Die meisten Flugschulen schulen am Hang, das bedeutet am Berg. Der Flugschüler erhält im Anschluss die Berechtigung für die Startart "Hang". Damit kann er noch keine Winde fliegen, hierzu muss er eine Schulung absolvierung, die eine kleine Theorieprüfung beinhaltet, und besitzt danach zusätzlich die Berechtigung für die Startart "Winde". Wer gleich an der Winde lernt, muss das selbe für die Startart "Hang" machen. Hierzu sind 20 Winden- bzw. Hangstarts unter Fluglehreranleitung notwendig. Je nach Wetter und Kursgröße ist das in zwei, drei Tagen machbar, kann allerdings auch mal eine Woche dauern. Sprecht mit der Flugschule, um das zu klären.
Die B-Lizenz ist sozusagen schon die große Hafenrundfahrt der Pilotenlizenzen. Sie berechtigt nach einer weiteren Schulungswoche den Inhaber, nicht nur auf Fluggeländen zu fliegen, sondern "auf Strecke" zu gehen, also wegzufliegen und irgendwo außerhalb des Geländes eine Außenlandung hinzulegen. Dieser Schein ist Voraussetzung für Überlandflüge und sollte eine Weile nach der A-Lizenz gemacht werden, die der Flieger zum Sammeln von Erfahrung nutzt.
Wir können natürlich nicht auf Heller und Pfennig sagen, was das alles kostet. Aber eine grundsätzliche Übersicht mit einer Hausnummer können wir ohne jede Gewähr geben, zumindest bis ihr den A-Schein, also die erste Pilotenlizenz für Freiflüge, erworben habt:
Das wie gesagt nur als Hausnummer. Durch gebrauchtes Material und Sonderangebote können die Kosten gedrückt werden. |



